Konkret haben künftig nur noch folgende – asymptomatische – Personen Anspruch auf einen kostenlosen Test ( Bürgertestung - §4a TestV)
Der Anspruchsgrund muss gegenüber der Apotheke oder der Teststelle nachgewiesen werden.
Alle weiteren Personen haben laut neuer Testverordnung keinen Anspruch mehr auf einen kostenfreien Schnelltest.
Auf Wunsch bieten wir Ihnen weiterhin diesen Service für 8,00€ an.